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AGB
AGB
Araber Reiterhof Neulögow
1.
Abschluß des Reisevertrages
Mit der Reiseanmeldung/Buchung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages
aufgrund der Ihnen in unseren Prospekten/Internet genannten Leistungsbeschreibung
und Preise verbindlich an. Ihre Anmeldung kann per Mail, FAX oder auf
dem postalischen Weg vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt mit dem
Erhalt unserer schriftlichen Reisebestätigung zustande.
Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen seiner Buchung (Reiseanmeldung)
vollständig und wahrheitsgemäße Angaben über alle
wichtigen und für die Durchführung eines Reiturlaubs maßgeblichen
Umstände zu machen, insbesondere Angaben, die für die Durchführung
eines Reiturlaubes wichtig sind. Falsche oder unvollständige Angaben
können nach Maßgabe der Bestimmung unter Ziffer 4 diese Bedingungen
zur Kündigung des Reisevertrages führen. Insbesondere bei Kindern
sind die Eltern verpflichtet auf etwaige Besonderheiten, Krankheiten usw.
hinzuweisen und ggf. im Voraus mit uns die Möglichkeit der Durchführung
des Reiterurlaubs besprechen.
2.
Zahlung und Sicherung des Reisepreises
Nach Erhalt der Reisebestätigung sind 25% des Reisepreises als Anzahlung
zu leisten. Der Restbetrag ist vor Reiseantritt oder spätesten bei
Reiseantritt zu zahlen. Wenn die Anzahlung oder der Restbetrag nicht vollständig
bezahlt ist, berechtigt dies uns ohne weitere Mahnung zum Rücktritt
vom Vertrag und Schadensersatz in Höhe der Pauschalen Rücktrittsgebühren
nach Ziff. 4
3.
Leistungen
Welche Leitungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus unseren
Leistungsbeschreibungen im Prospekt/Homepage und aus dem hierauf Bezug
nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt/Homepage
enthaltenen Angaben sind für uns bindend, es sei denn wir haben uns
im Prospekt vorbehalten, aus sachlich berechtigten, erheblichen und unvorhersehbaren
Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Angaben einschließlich
der Preise zu erklären.
4.
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Im Falle
des Rücktritts können wir folgende pauschalierten Entschädigungen
pro Person vom Gesamtreisepreis verlangen:
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 25 % , bis 15. Tag vor Reiseantritt 35 %
bis 7. Tag vor Reiseantritt 50 % , am Tag des Reiseantritts
oder bei Nichtantritt der Reise 90 %
Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen
und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen
zu berücksichtigt. Der Nachweis eines geringeren oder keines Schadens
bleibt dem Reisenden vorbehalten.
Werden auf Wunsch des Kunden vor Reisebeginn Umbuchungen einen anderen
Reisetermin vorgenommen, können wir ein Umbuchungsentgelt von 25,00
EURO pro Reisenden oder die tatsächlichen entstandenen Mehrkosten
berechnen.
Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass eine Ersatzperson
für Sie in die Rechte und Pflichten aus dem Reiservertrag eintritt.
Tritt eine Ersatzperson in Ihren Vertrag ein, so haften diese und Sie
uns als Gesamtschuldner. Da in den Ferien in auf unserm Hof fast nur Mädchen
zwischen 8 und 18 Jahren untergebracht sind, kann nur dann eine Ersatzperson
eintreten, wenn diese in das Gesamtgefüge der Veranstaltung passt
und entsprechender Platz zur Verfügung steht.
Bei Vorzeitiger Abreise kann der Reisenden pro Tag für
die ersparten Aufwendungen (Essen) einen Betrag in Höhe von 4,00EURO
zurückverlangen. Weitere und höhere Rückvergütung
kann nur dann erfolgen, wenn weitere Aufwendungen eingespart werden können.
5.
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können ohne Einhaltung einer Frist nach erfolgloser Abmahnung
durch uns oder unsere Leistungsträger vom Reisevertrag zurücktreten,
wenn der Reisende die Durchführung der Reise nachhaltig stört
oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesen
Fällen behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis.
6.
Haftung des Reiseveranstalters
Unsere Haftung für die vereinbarten Reiseleistungen richten sich
nach den gesetzlichen Vorschriften des Reisevertragsrechts.
7.
Hinweise auf Vertragsobliegenheiten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so hat der Kunde
nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche der Abhilfe,
Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages,
wenn es nicht schuldhaft unterlassen wird, einen aufgetretenen Mangel
während der Reise uns anzuzeigen.
Der Reisende ist gesetzlich verpflichtet, alle zumutbaren Schritte zu
unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten.
Der Reisende kann bei einem Reisemangel nur selbst Abhilfe schaffen oder
bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn uns eine angemessene
Frist zur Abhilfeleistung eingeräumt wird. Einer Frist bedarf es
nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die
sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des
Kunden geboten ist.
8.
unvorhersehbaren Umständen
Bei unvorhersehbaren Umständen, z. B. Krankheit der Tiere, können
wir unter Zurückzahlung der bereits gezahlten Summe vom Vertrag zurücktreten.
9.
Unwirksamkeit und Gerichtsstand
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht
die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Vereinbart ist deutsches Recht und die Zuständigkeit in 16775 Zehdenick.
Veranstalter:
- Zimmervermietung und Verpflegung
Geman Riding GmbH
Geschäftsführer: Edwin Becker
Sitz der Gesellschaft: 16775 Gransee
Eingetragen: AG Neuruppin HRB 4007
Steuernr. 05310801374
UST IDN: DE 193463853
- Pferdevermietung:
Landwirtschaftlicher Betrieb
Edwin Becker
Dorfstr. 66
16775 Gransee- Neulögow
Steuernr. 05318601633
USTIDN: DE230319671
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